Fliegen lernen



Mit der Ausbildung kann man ab dem 14. Lebensjahr beginnen. Das erste Mal alleine fliegen darf man im Durchschnitt nach dem 50. bis 100. Schulstart mit Fluglehrer. Die Ausbildung dauert bei uns im Verein – je nach eigenem Engagement – normalerweise zwischen zwei und drei Jahren. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Man darf so lange fliegen, bis der Fliegerarzt einen nicht mehr fliegen lassen will. Bei uns fliegen Piloten von 14 bis über 80 Jahre.

Voraussetzungen


Um im Osnabrücker Verein für Luftfahrt mit der Segelflugausbildung beginnen zu können, müssen Sie zunächst dem Verein als aktives Mitglied beitreten. Dazu gehören neben der Aufnahmegebühr einige Unterlagen und Formalitäten, damit die Ausbildung genehmigt und Sie beim Landesverband und bei der Bezirksregierung als Flugschüler angemeldet werden können.

Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • einen ausgefüllten Aufnahmeantrag, bei Minderjährigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in den Verein
    Aufnahmeantrag (PDF)
  • Erklärung zum Aufnahmeantrag, bei Minderjährigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Ausbildung
    Erklärung zum Aufnahmeantrag (PDF)
  • eine ausgefüllte Einzugsermächtigung
    Einzugsermächtigung (PDF)
  • zwei Verzichtserklärungen, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten
    Verzichtserklärung Versicherungsschutz (PDF)
  • Erklärung zum Betreten des Flugplatzes, bei Minderjährigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten
    Erklärung Flugplatz (PDF)
  • eine Kopie des Personalausweises, bei Minderjährigen auch der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ein Passbild
  • eine Quittung/einen Beleg, dass ein Führungszeugnis der Belegart „O“ zur direkten Übersendung an die Behörde Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Fachbereich 3, Dezernat 33, Standort Oldenburg, Kaiserstr. 27, 26122 Oldenburg, Verwendungszweck „Luftfahrerschein“ beantragt wurde
  • Erklärung, dass ein FAER Auszug (Auszug aus dem Fahreignungsregister) beim KBA (Kraftfahrtbundesamt in Flensburg) beantragt wurde
    Antrag Auszug Verkehrsregister (PDF)
    Erklärung KBA Auszug (PDF)
  • ein Flugtauglichkeitszeugnis (wird erst für den ersten Alleinflug benötigt)

Eine Übersicht über finden Sie hier:
Unterlagen für neue Mitglieder (PDF)


Wenn diese Unterlagen vorliegen, werden Sie vom Ausbildungsleiter als Flugschüler gemeldet und erhalten ihren Ausbildungsnachweis und ihr persönliches Flugbuch.

Die Ausbildung


Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer unterteilt sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil und schliesst mit der Luftfahrscheinprüfung ab.

1. Praxis


In der praktischen Ausbildung erwerben Sie alle Fähigkeiten, die zum Steuern eines Segelflugzeuges notwendig sind. Dazu steht Ihnen unser Ausbildungsdoppelsitzer vom Typ ASK 21 zur Verfügung. Während Sie vorne sitzen, nimmt der Fluglehrer auf dem hinteren Sitz Platz, von dem er auch das Flugzeug steuern kann. Als Ausbildungsleitfaden dient der Ausbildungsnachweis, der alle Übungen enthält, die Sie zur sicheren Beherrschung des Flugzeuges erlernen müssen. Zunächst erklärt der Fluglehrer eine Übung und führt diese vor. Danach fliegen Sie diese selber; sind Sie in der Lage die Übung sicher und ohne Hilfe des Fluglehrers zu fliegen, wird diese in Ihrem Ausbildungsnachweis abgezeichnet.

Die praktische Ausbildung ist in drei Abschnitte unterteilt:

Abschnitt 1 (Abschluss: A-Prüfung)


Am Anfang ihrer Ausbildung erlernen Sie alle Übungen, die bis zum ersten Alleinflug nötig sind. Dazu gehören der Geradeaus- und Kurvenflug, das Starten und Landen und die richtige Einteilung der Platzrunde. Zusätzlich werden Sie vom Fluglehrer mit besonderen Fällen bei der Landung, Startabbrüchen und Grenzflugzuständen vertraut gemacht. Wenn Sie alle Übungen sicher beherrschen, ist es Zeit für den ersten Alleinflug. Das ist irgendwann zwischen dem 50sten und 100sten Start der Fall. Der genaue Zeitpunkt für den ersten Alleinflug ist stark von Ihrem Engagement abhängig, d.h. je öfter Sie am Flugbetrieb teilnehmen, desto eher haben Sie so viel Übung, dass Sie alleine fliegen können. Wenn Sie ihre ersten drei Platzrunden geflogen hat, haben Sie die A-Prüfung bestanden.

Abschnitt 2 (Abschluss: B-Prüfung)


Im zweiten Abschnitt der Ausbildung werden Ihre fliegerischen Kenntnisse gefestigt und ausgebaut. Es werden steilere Kurven und Kreise mit verschiedenen Quer- und Längsneigungen geübt, die zum großen Teil schon im Alleinflug nur noch durch den Fluglehrer vom Boden beobachtet werden. In diesem Ausbildungsabschnitt erhalten Sie auch eine Einweisung in das Thermikfliegen. Hierzu gehört sowohl das richtige Finden und Anfliegen der Thermik, als auch das optimale Auskreisen unter Rücksichtnahme auf andere Flugzeuge im selben Aufwind. Sie haben die B-Prüfung bestanden, wenn Sie die gelernten Übungen in drei Flügen einwandfrei vorfliegen und die Landungen in einem Zielfeld stattfinden.

Abschnitt 3 (Abschluss: C-Prüfung)


Im Abschnitt drei wird die in Abschnitt 2 begonnene Ausbildung im Thermikflug weiter vertieft, insbesondere dadurch, dass jetzt die Streckenflugausbildung im Motorsegler und Segelflugzeug hinzukommt. Im Motorsegler werden zunächst hauptsächlich navigatorische Kenntnisse vermittelt. Auf diesen Flügen werden auch benachbarte Flugplätze angeflogen, um Erfahrungen mit den dortigen Verhältnissen zu sammeln. Zusätzlich werden die für den Streckenflug wichtigen Außenlandeübungen durchgeführt. In einer ersten Streckenflugeinweisung mit dem Segelflugzeug wird Ihnen gezeigt, wie Sie ihr erworbenes Wissen in möglichst große Flugstrecken umsetzen. In dieser Ausbildungsphase wird auch der Seitengleitflug gelehrt, um Landungen auch aus größerer Höhe punktgenau abzuschließen. Darüber hinaus findet noch einmal eine Einweisung in mögliche Gefahrenzustände statt. Die C-Prüfung ist bestanden, wenn der Schüler drei einwandfreie Flüge mit Seitengleitflug und Landung im Zielfeld vorführt.

Jetzt ist die Ausbildung im Bereich des Flugplatzes beendet. Die navigatorische Ausbildung wird weiter vertieft, da Sie sich nun auch über ihnen unbekannten Gelände anhand von Luftfahrtkarten allein zurechtfinden müssen. Es wird eine weitere Einweisung unter meteorologischen Gesichtspunkten geflogen, denn Sie müssen auch Thermik finden und Wettererscheinungen richtig deuten, wenn der Heimatflugplatz außer Reichweite ist. Ziel dieser Übungen, die alle mit Fluglehrern geschult werden, ist die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Zielfluges im Alleinflug über eine Distanz von 50 Kilometern.

Dieser Flug ist neben den bestandenen A-, B-, und C- Prüfung die Zugangsvoraussetzung zur praktischen Luftfahrscheinprüfung.

2. Theorie


Bis Sie für die theoretische Scheinprüfung angemeldet werden, müssen Sie im Verein an mindestens 60 theoretische Stunden teilgenommen haben

Diese Stunden setzen sich aus folgenden Fächern zusammen:
  • Luftrecht
  • Aerodynamik
  • Instrumentenkunde
  • Navigation
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Meteorologie

In diesem Unterricht lernen Sie die Sachverhalte und deren Zusammenhänge kennen, die bei der theoretischen Luftfahrerscheinprüfung nach einem Multiple-Choice-Verfahren abgefragt werden. Der theoretische Unterricht ist vom OVfL so konzipiert, dass die notwendigen Theoriestunden bei regelmäßiger Teilnahme innerhalb eines guten Jahres angesammelt werden können.

Um dieses Wissen zu festigen, wird vor jeder praktischen (A-, B-, C-Prüfung) eine kurze theoretische Prüfung vom Flugschüler verlangt, deren Schwierigkeitsgrad dem jeweiligen praktischen Ausbildungsstand angepasst ist. Hierbei handelt es sich um Fragen, die sich auf das Erlernte im Theorieunterricht beziehen und deren Antworten vom Flugschüler kurz schriftlich formuliert werden müssen.

Außerdem erwirbt der Flugschüler im Rahmen der theoretischen Ausbildung das Flugfunkzeugnis, das ihn zur Nutzung der Funkgeräte an Bord eines Luftfahrzeuges auf den speziell zugewiesenen Frequenzen berechtigt. Dieser Lehrgang mit abschließender Prüfung wird im OVfL zum Selbstkostenpreis im Winter angeboten.

Die Teilnahme am Theorieunterricht, die bestandenen Prüfungen und der Erwerb des Flugfunkzeugnisses werden ebenfalls im Ausbildungsnachweis bestätigt.

3. Der Ausbildungsabschluss: Die Luftfahrscheinprüfung


a) Theorie

In einem Multiple-Choice Test wird Ihr Wissen in den Bereichen Luftrecht, Aerodynamik, Instrumentenkunde, Navigation, menschliches Leistungsvermögen, Verhalten in besonderen Fällen und Meteorologie abgefragt. Das Bestehen dieses Teils der Prüfung ist die Voraussetzung für den praktischen Teil der Luftfahrscheinprüfung.

b) Praxis

Der praktische Teil der Prüfung wird Ihnen von einem Mitglied des Prüfungsrates der Landesbehörde in Oldenburg abgenommen. Sie besteht aus drei Platzrundenflügen mit dem Prüfer im Doppelsitzer, bei denen Sie einen Teil aller erlernten Übungen, die inzwischen zur Routine geworden sind, noch einmal demonstrieren.Nun sind Sie Inhaber des Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer, der Sie zum selbständigen Führen von Segelflugzeugen berechtigt. Die Segelflugausbildung ist damit abgeschlossen.

Ausbildungsdauer


Wie lange die Ausbildung zum Segelflugzeugführer dauert, hängt in erster Linie davon ab, wie stark Sie sich sich engagieren. Wer regelmäßig am Flugplatz ist und den theoretischen Unterricht kontinuierlich besucht, braucht ungefähr 2 Jahre, bis er seinen Luftfahrerschein besitzt.

Ausbildungskosten


Die Ausbildungskosten hängen ebenfalls von Ihrer Motivation ab. Wenn Sie viel fliegen und sich stark im Vereinsleben engagieren, fliegen Sie auf Dauer billiger als jemand der nur selten da ist, weil Sie schneller mehr lernen. Das Personal am Flugplatz, d.h. Fluglehrer, Flugleiter und Windenfahrer, arbeitet im Gegensatz zu einer kommerziellen Flugschule ehrenamtlich, wodurch die Kosten niedrig gehalten werden können. Eine Übersicht über die Ausbildungskosten finden Sie im Bereich »Preise«.
Zu den Preisen

Fort- und Weiterbildung



Wenn Sie nun im Besitz des Luftfahrerscheines sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich fortzubilden. Sie können z.B. als Streckenflieger an Streckenflugwettbewerben teilnehmen. Es gibt Bezirks-, Landes-, Deutsche- und sogar Weltmeisterschaften im Streckensegelflug. Eine weitere Möglichkeit besteht im Erlangen der Kunstflugberechtigung, mit der Sie an Kunstflugwettbewerben und -meisterschaften teilnehmen können.Darüber hinaus können Sie auch eine Ausbildung zum Motorseglerpiloten anschließen oder sich zum Fluglehrer für Segelflieger ausbilden lassen.

Haben Sie jetzt Lust auf eine Ausbildung bei uns bekommen? Dann wenden Sie sich einfach direkt an unseren Ausbildungsleiter:

Stephan Söll


Tel. 0541-598840
info@flugplatzachmer.de